Services
Wirtschaftsprüfung vor den Toren Kölns & Bonns
Wirtschaftsprüfung bedeutet für uns nicht nur vergangenheitsorientierte Rechnungslegungskontrolle; wir sehen unsere Aufgabe vielmehr darin, die künftigen Risiken und Chancen eines Unternehmens zu beurteilen und tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln. Die Leistungen der klassischen Wirtschaftsprüfung bilden dabei das Fundament unserer Arbeit.
Unsere klassischen Services im Überblick
- die gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen
- Konzernabschlussprüfungen
- die Prüfung von Sonderbilanzen, Umwandlungsvorgängen,
- aktienrechtlichen Sonderprüfungen und sonstigen gesetzlichen Sonderprüfungen
Gesetzliche Pflichtprüfungen führt dabei die uns nahestehende kks reVision gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch. Diese nimmt am System der Qualitätskontrolle gemäß Wirtschaftsprüferordnung teil und ist somit u. a. als Abschlussprüfer für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zugelassen.
Weitere Prüfungen
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führen wir bzw. die uns nahestehende kks reVision gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weitere gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen durch, insbesondere:
- Abschlussprüfungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft (§§ 53, 55 HGrG)
- Due-dilligence-Prüfungen
- Prüfungen gemeinnütziger Einrichtungen (z. B. § 16 HeimSichVO, § 12 Abs. 1 WerkStVO SchwerbehG)
- Prüfungen bestimmter Wirtschaftszweige (z. B. § 16 MaBV)
- Prüfungen bestimmter gesellschaftsrechtlicher Vorgänge (z. B. Gründung, Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung)
Die Prüfung und die vollständige Veröffentlichung des Jahresabschlusses liegen gerade bei Familienunternehmen oder kleinerem Gesellschafterkreis nicht zwingend im Interesse des Unternehmens und seiner Gesellschafter. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien zur Vermeidung der Prüfungspflicht, zum Beispiel:
- die Verkürzung der Bilanzsumme durch Finanzmanagement (Leasing, Factoring)
- die Verkürzung der Bilanzsumme und der Umsatzerlöse durch Betriebsaufspaltung oder Betriebsspaltung
- die Ausgründung von mehreren Funktionsgesellschaften
- die Änderung der Gesellschafterstrukturen bei prüfungspflichtigen Personengesellschaften
Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich sämtliche organisatorischen, haftungs-, arbeits- und zivilrechtlichen (ggf. in Kooperation mit Rechtsanwälten) sowie steuerlichen Gesichtspunkte.
- die Erstellung oder Prüfung betriebswirtschaftlicher Gutachten
- die Beratung bei der Wahl optimaler Finanzierungsalternativen
- prüfende und angrenzende beratende Tätigkeiten bei Private Placements
- Analyse des Aufbaus und des Ablaufs interner Kontrollsysteme, – Risikoanalyse, mit entsprechender Beratung
- Unternehmensbewertungen